Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist gesetzlich im ThürKitaG geregelt.
Bei der familiennahen Betreuung im eigenen Haushalt werden bis zu fünf Kinder bis drei Jahren betreut.
Die Tätigkeit ist überwiegend auf Selbstständigkeit ausgerichtet. Nur wenige Kindertagespflegepersonen sind angestellt.
Die Betreuung wird finanziell vom Landkreis / Stadt unterstützt, identisch wie KITA.
Alle Kindertagespflegepersonen arbeiten nach dem Bildungsplan.
Eltern, Kind und Kindertagespflegeperson gehen eine intensive Erziehungspartnerschaft ein, in der die „Chemie“ stimmen muss.
Betreuungszeiten, Essengeld, Tagesablauf und Bedürfnisse bzw. Besonderheiten des Kindes können mit der Kindertagespflegeperson individuell besprochen werden.
Informationen und Wissenswertes über die Kindertagespflege finden Sie unter:
www.handbuch-kindertagespflege.de
oder sie nehmen Kontakt zu uns bzw. dem Jugendamt Erfurt auf.
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